aus den Verhandlungsprotokollen der neoliberalen Ampel-Parteien 2021.
Wie kann es in einer Zeit von Produktion und Überproduktion wie der unseren Vorkommen, dass es noch arme Leute gibt?
Ist es für anständige Bürger und Bürgerinnen nachvollziehbar, wenn sie in einer Epoche, in der jedermann in Samt und Seide gekleidet sein könnte, auf der Straße Elendsgestalten begegnen, die, in unvorteilhafteste Baumwoll-Lumpen gekleidet und übel riechend durch den Tag schlurfen…?
Ist es für unsere Wählerinnen und Wähler zumutbar, dass menschliche Kreaturen an Hunger, Kälte, Dürre und Krankheiten krepieren, während sich Lebensmittel jeglicher Art in Hülle & Fülle auf sämtlichen Märkten unseres Globus stapeln, die Pharmakonzerne unermesslich viele Gesundheitsmittel anbieten und Klima-Anlagen alle Schikanen der Natur weltweit aufs Angenehmste ausgleichen?
Wir müssen der Menschheit eine stichhaltige Erklärung dafür liefern, warum inmitten unserer ungenutzten Reichtümer Leute existieren, die stur, steif und verbissen darauf bestehen, arm zu bleiben. Dass es sich dabei um Kriminelle handelt, die in Justizvollzugsanstalten am besten aufgehoben wären, sollten wir aus Kostengründen ausschließen. Wir sollten uns vielmehr darauf verständigen:
Armut ist nicht das Ergebnis eines mangelhaften und ungerechten Zustandes der Gesellschaft, sondern eine individuelle Degeneration physiologischer Art. Das heißt, menschliches Elend ist bedingt durch gestörte Funktionen und Abläufe im Organismus eines Individuums…
Armut ist eine Neurose, und die Armen sind Geistesgestörte, Degenerierte, Abartige! Also letztendlich Kranke.
Die Bekämpfung dieses Wahnsinns ist in erster Linie eine Familienangelegenheit und keinesfalls Aufgabe der Politik, und schon gar nicht Gegenstand dieser Koalitionsverhandlungen.
Meiner Meinung nach wurde die Armut in der Bundesrepublik entweder ignoriert oder nach dem Motto »Not und Elend gibt es nur in Entwicklungsländern« relativiert. Wenn sie in den Medien überhaupt zum Thema gemacht wurde, dann höchstens im Zusammenhang mit besonders spektakulären Ereignissen bzw. tragischen Einzelschicksalen: dem Kältetod eines Obdachlosen, dem Verhungern eines Kleinkindes oder der Gründung einer »Tafel«, wie die Suppenküchen heutzutage beschönigend genannt werden.
Um die beiden wichtigsten Erscheinungsformen der Armut voneinander abzugrenzen, unterscheidet man in der Fachliteratur zwischen absoluter, extremer bzw. existenzieller Armut einerseits sowie relativer Armut andererseits. Von absoluter, existenzieller oder extremer Armut ist betroffen, wer seine Grundbedürfnisse nicht zu befriedigen vermag, also die zum Überleben notwendigen Nahrungsmittel, sicheres Trinkwasser, eine den klimatischen Bedingungen angemessene Kleidung, eine medizinische Basisversorgung und/oder eine Wohnung entbehrt.
Laut den Angaben der Weltbank, die eine Internationale Armutsgrenze (International Poverty Line, IPL) festgelegt hat, ist eine Person arm, die mit weniger als 1,90 US-Dollar (kaufkraftbereinigt, d. h. bezogen auf das Preisniveau der Vereinigten Staaten) pro Tag auskommen muss. In den Vereinigten Staaten würde man mit einem so geringen Geldbetrag allerdings nach kurzer Zeit verhungern. Außerdem beruht die Bestimmung der Kaufkraftparitäten auf internationalen Warenkörben, die sich nicht am spezifischen Verbrauchsverhalten von Armen orientieren. Manches deutet somit darauf hin, dass es sich beim Rückgang der globalen Armut, den man von Zeit zu Zeit feiert, um ein statistisches Artefakt handelt. Ohne den Wirtschaftsaufschwung von Indien und der Volksrepublik China wäre vermutlich sogar ein Anstieg der extremen Armut im Weltmaßstab zu verzeichnen. Würde man die nationalen Armutsgrenzen der einzelnen Staaten verwenden, ergäbe sich ein ganz anderes, viel genaueres Bild der globalen Armut.
Selbst das physische Existenzminimum sowie die Grenze von der relativen zur absoluten Armut sind nur schwer festzulegen, weil sie beispielsweise davon abhängen, ob es sich um ein warmes oder um ein kaltes Land handelt, in dem jemand lebt. Um es an einem Fallbeispiel zu illustrieren: Wer in Sibirien keinen Pullover besitzt, ist höchstwahrscheinlich arm; wer südlich der Sahara wohnt und keinen Pullover besitzt, ist es deshalb noch lange nicht arm.
Für manche Beobachter existiert Armut ausschließlich in Staaten wie Burkina Faso, Bangladesch oder Mosambik, aber nicht in der Bundesrepublik. Während niemand bezweifelt, dass es im globalen Süden (extreme) Armut gibt, wird mit Verve darüber gestritten, ob sie auch hierzulande grassiert. Für die politisch Verantwortlichen wirkt es natürlich beruhigend und sie selbst entlastend, wenn das Phänomen ausschließlich in Entwicklungsländern verortet wird. Realitätssinn beweist man aber nicht durch die Ignoranz gegenüber einem sozialen Problem. Wohnungs- und Obdachlose, total verelendete Drogenabhängige, »Straßenkinder«, bei denen es sich meist um obdachlose Jugendliche handelt, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, EU-Ausländer/innen ohne Sozialleistungsansprüche und »Illegale«, die man besser als illegalisierte Migrant(inn)en bezeichnet, gehören hierzulande zu den Hauptbetroffenen von absoluter, extremer bzw. existenzieller Armut.
Wohnungslos sind Menschen, die weder über selbstgenutztes Wohneigentum noch über ein Mietverhältnis verfügen und deshalb in Notunterkünften leben oder bei Freunden und Bekannten nächtigen. Obdachlos sind Menschen, die auf der Straße leben. Für 2018 lag die Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, welcher mangels anderer offizieller und exakter Daten auch die Armuts- und Reichtumsberichte der Bundesregierung vertrauen, bei 678.000 Menschen, die im Laufe des Jahres wohnungslos waren, darunter 441.000 anerkannte Flüchtlinge. Immer mehr gestrandete Arbeitsmigrant(inn)en und Geflüchtete teilen auch das Schicksal von Obdachlosen, ungeschützt der Witterung und wehrlos den Angriffen rechter Schläger und alkoholisierter Jugendlicher ausgesetzt zu sein. Allein seit 1990 sind über 300 Obdachlose der Kälte zum Opfer gefallen, ohne dass die hiesige (Medien-)Öffentlichkeit mehr als nur sporadisch Notiz von den Tragödien genommen hätte, die sich auf unseren Straßen abspielen.
Statt die extreme Armut in ihrer Kommune zu bekämpfen, bekämpfen manche Stadtverwaltungen lieber die extrem Armen. Für die auf der Straße lebenden Menschen, Mitglieder der Drogenszene, Alkoholkranke und Bettler/innen, gilt ein besonders strenges Armutsregime: Polizeirazzien, Platzverweise, Aufenthaltsverbote und Schikanen privater Sicherheitsdienste, durch die sozial Benachteiligte aus den Innenstädten vertrieben werden, sind typisch dafür. Indem man Obdachlosen den öffentlichen Raum und die Würde nimmt, erklärt man sie zu Menschen zweiter Klasse.
Während die absolute Armut eine existenzielle Mangelerscheinung ist, verweist die relative Armut auf den Wohlstand, der sie umgibt, und den Reichtum, der sie hervorbringt. Denn ursächlich dafür ist nicht etwa das Verhalten der Betroffenen, ausschlaggebend sind vielmehr die sozioökonomischen Verhältnisse, unter denen sie leben (müssen). In einer so reichen Gesellschaft wie der unseren ist Armut nicht gott- oder naturgegeben, sondern letztlich systemisch, d.h. durch die bestehenden Eigentums-, Macht- und Herrschaftsverhältnisse bedingt. Diesen können sich besonders vulnerable Personengruppen schwer entziehen, weil sie aufgrund ihrer schwachen Stellung in der kapitalistischen Wirtschaftsordnung strukturell benachteiligt sind.
Von relativer Armut ist betroffen, wer zwar seine Grundbedürfnisse befriedigen, sich aber nur das Allernötigste leisten und mangels finanzieller Mittel nicht oder nicht in ausreichendem Maße am gesellschaftlichen Leben beteiligen kann. Den allgemein üblichen Lebensstandard in seinem Land unterschreitet ein relativ Armer über längere Zeit hinweg deutlich. Nach einem Beschluss des Europäischen Rates vom 19. Dezember 1984 gelten diejenigen Einzelpersonen, Familien und Personengruppen als verarmt, die über so geringe (materielle, kulturelle und soziale) Mittel verfügen, dass sie von der in ihrem Mitgliedstaat als Minimum akzeptablen Lebensweise ausgeschlossen sind. Damit verbunden sind materielle Defizite und fehlende Partizipationsmöglichkeiten.
Nach einer Konvention der Europäischen Union sind Personen armutsgefährdet, die weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens ihres Mitgliedstaates zur Verfügung haben. 2019 – die Zahlen für 2020 liegen bisher nicht vor, dürften wegen der Covid-19-Pandemie aber kaum niedriger sein – erreichte die Armuts(gefährdungs)quote in Deutschland den Rekordstand von 15,9 Prozent. Die höchsten Armutsrisiken wiesen Erwerbslose (57,9 Prozent), Alleinerziehende (42,7 Prozent) und Nichtdeutsche (35,2 Prozent) auf. Kinder, Jugendliche und Heranwachsende waren ebenfalls stark betroffen, während das Armutsrisiko der Senior(inn)en seit geraumer Zeit am stärksten zunimmt.
Demnach waren 13,2 Millionen Menschen von (relativer) Armut betroffen oder bedroht, weil sie weniger als 60 Prozent des bedarfsgewichteten mittleren Haushaltsnettoeinkommens zur Verfügung hatten, was für Alleinstehende 1.074 Euro im Monat entsprach. Davon mussten sie, wenn ihnen keine Immobilie gehörte, noch die Miete für ihre Wohnung bezahlen, was deutlich macht, wie bescheiden in aller Regel ihr Lebensstandard war. Kurzum, es handelte sich um Einkommensarmut, nicht um »Armutsgefährdung«, wie es beispielsweise in den Armuts- und Reichtumsberichten der Bundesregierung arg verharmlosend heißt. Außerdem verdeutlichen die genannten Daten, dass Armut in der Bundesrepublik schon lange kein Rand(gruppen)phänomen mehr ist, als das sie bis heute gern relativiert wird, sondern immer stärker zur Mitte der Gesellschaft vordringt.
Die Kernforderung des Paritätischen Gesamtverbandes heißt: »Menschenwürdige Grundsicherung« statt Hartz IV.
»Deutschland ist ein sehr reiches Land: Armut kann abgeschafft werden« – mit dieser zutreffenden Feststellung beginnt die Einleitung zu den Forderungen, die auf der Homepage (www.der-paritaetische.de) und in den sozialen Netzwerken veröffentlicht wurden. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen, erklärte am Freitag gegenüber jW, sein Verband wolle mit der Kampagne »Mut für politisches Engagement machen«. Man wolle motivieren, zur Wahl zu gehen und zwar »gerade diejenigen, die selbst von sozialer Ausgrenzung betroffen oder vielleicht auch auf Hilfe und soziale Angebote angewiesen sind«. Mit Formaten wie zuletzt einem Aktionskongress gegen Armut wolle der Paritätische Betroffene, aber auch Praktiker aus der sozialen Arbeit »nicht nur zu Wort kommen lassen, sondern ihnen und ihren Anliegen auch politisches Gehör verschaffen«, so Schneider. Auch gehe es darum, »die allgemeine Öffentlichkeit für die Relevanz sozialer Themen bei ihrer Wahlentscheidung zu sensibilisieren«.
Ganz oben steht beim Paritätischen die Forderung, Hartz IV zu überwinden und statt dessen eine »menschenwürdige Grundsicherung« mit höheren Regelsätzen von mindestens 644 Euro monatlich einzuführen. Mit einem Mindestlohn von mindestens 13 Euro, der Abschaffung sachgrundloser Befristung von Arbeitsverhältnissen und der Einschränkung von Zeitarbeit soll »prekäre Arbeit« beendet werden. Es soll, so eine weitere Forderung, eine Arbeitslosenversicherung geben, die wirklich schützt, mit einem Mindestarbeitslosengeld sowie »der Ausweitung von Bezugsdauer, Rahmenfrist und Anwartschaftszeit«.
Drei Forderungen sind unter der Überschrift »Kinder verdienen mehr!« zusammengefasst: die Einführung einer »existenzsichernden Kindergrundsicherung«, ein Rechtsanspruch auf Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und »mehr öffentlich über die Arbeitsagentur geförderte und mehr schulische Ausbildungsplätze«.
Nur durch einen Lohn in existenzsichernder Höhe lässt sich ein breiter Niedriglohnsektor, wie er in Deutschland existiert, zurückdrängen. Damit er seine Wirkung als Instrument zur Armutsbekämpfung entfalten kann, sollte der Mindestlohn nach angloamerikanischem Vorbild zu einem „Lebenslohn“ (living wage) weiterentwickelt werden, der nicht bloß die Existenz, sondern auch die Teilnahme am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ermöglicht. Als mögliche Untergrenze gilt die in der Europäischen Union geltende Armutsgefährdungsschwelle von 60 Prozent des Medianeinkommens.
Maßnahmen gegen die soziale Ungleichheit von Kindern – Bei der weit verbreiteten Kinderarmut handelt es sich um den erschreckendsten Teil eines anderen Problems hochentwickelter kapitalistischer Länder: der sozialen (Kinder-)Ungleichheit. Armut wird in aller Regel durch strukturelle Gegebenheiten, nicht durch persönliches Versagen hervorgerufen. Es gilt also nicht, das Verhalten der Kinder oder ihrer Eltern, sondern die bestehenden Eigentums-, Macht- und Herrschaftsverhältnisse zu ändern. Weil die Ungleichheit nicht monokausal zu begreifen ist, sondern vielfache Ursachen hat, ist sie auch nur mehrdimensional zu bekämpfen.
Soziale Kinderungleichheit erwächst aus einer Ungleichverteilung der Ressourcen von Haushalten mit Kindern, die maßgeblich vom Erwerbseinkommen der Eltern(teile) bestimmt wird. Deshalb fängt die Bekämpfung der Kinderarmut im Erwerbsleben an. Da Kinderarmut fast immer auf Eltern- oder Mütterarmut zurückzuführen ist, die aus einer exkludierten oder Randstellung am Arbeitsmarkt resultiert, konzentrieren sich Erfolg versprechende Gegenstrategien auf Maßnahmen, welche nicht armutsfeste Löhne und Gehälter so anheben, dass man „von Arbeit leben“ und Kinder ernähren, fördern, teilhaben lassen und sozial absichern kann.
Nur durch einen Lohn in existenzsichernder Höhe lässt sich ein breiter Niedriglohnsektor, wie er in Deutschland existiert, zurückdrängen. Damit er seine Wirkung als Instrument zur Armutsbekämpfung entfalten kann, sollte der Mindestlohn nach angloamerikanischem Vorbild zu einem „Lebenslohn“ (living wage) weiterentwickelt werden, der nicht bloß die Existenz, sondern auch die Teilnahme am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ermöglicht. Als mögliche Untergrenze gilt die in der Europäischen Union geltende Armutsgefährdungsschwelle von 60 Prozent des Medianeinkommens.
Neben dem Ansatz, über Löhne steuernd einzugreifen, sind weitere umverteilende Maßnahmen notwendig, um die sozioökonomische Kinderungleichheit zu reduzieren. Wesentlicher Hebel dafür ist ein inklusiver Sozialstaat. Auf dem Weg dorthin müssen arme Familien wirksamer unterstützt und ihre Kinder mehr gefördert werden. Die bedürftigen Familien brauchen sowohl mehr Geld, weil Einkommensdefizite der Grund für ihre Transferabhängigkeit sind, wie auch eine soziale, Bildungs-, Betreuungs- und Beratungsinfrastruktur, die ihren Kindern ein gutes Aufwachsen ermöglicht. Finanzielle Zuwendungen an Familien oder Kinder und infrastrukturelle Hilfen können einander sinnvoll ergänzen. Die wachsende Ungleichheit der Lebensbedingungen und Bildungschancen junger Menschen macht es dringend erforderlich, sowohl in der Bildungspolitik als auch im Bereich der kinder-, jugend- und familienbezogenen Infrastrukturpolitik umzudenken. Es geht dabei um Strategien, die zwar der Benachteiligung armer Bevölkerungsgruppen gezielter entgegenwirken, zugleich aber allen Minderjährigen zugutekommen.
Um ein höheres Maß an Chancengleichheit zu verwirklichen, ist der freie Zugang zu sämtlichen Bildungseinrichtungen unabdingbar, was wiederum die Bereitstellung materieller Ressourcen für Familien voraussetzt, die darüber nicht selbst verfügen. Statt alle Eltern materiell besser zu stellen, müssen ökonomisch benachteiligte Kinder stärker gefördert werden. Hierbei sollte ihre Unterstützung unabhängig von der Familienform wie von der Erwerbsbiografie der Eltern erfolgen.
Fokus auf eine attraktive kinder-, jugend- und familienbezogene Infrastruktur
Nur wenn genügend gut ausgestattete Kindertageseinrichtungen, Schulen und ausreichend außerschulische Freizeitangebote insbesondere dort vorhanden sind, wo ökonomisch benachteiligte Minderjährige sie auch benötigen, kann verhindert werden, dass ein größerer Teil der jungen Generation abgehängt und perspektivlos wird. Solche Freizeitangebote können das öffentliche Hallen- oder Freibad, Spielplätze, Sportanlagen und Jugendeinrichtungen wie Offene Türen, Museen oder Tierparks sein. Die geografische Nähe und Kostenfaktoren sind entscheidend: Sobald Eintrittsgelder oder Fahrkarten für den Öffentlichen Verkehr erforderlich sind, bleibt ein Teil der Adressat*Innen von der Teilhabe ausgeschlossen.
Angeboten der durchkommerzialisierten Kinder- und Jugendfreizeit für kaufkräftige Minderjährige ist eine öffentlich finanzierte (kostenfreie), gut ausgestattete und attraktive kinder-, jugend- und familienbezogene Infrastruktur entgegenzusetzen. Ob dies flächendeckend geschieht – was wünschenswert wäre – oder Ressourcen hierfür vorrangig in jene Stadtteile, Orte und Regionen gelenkt werden, wo sie junge Menschen aufgrund fehlender familiärer Ressourcen besonders benötigen, ist auch eine Frage der finanziellen Spielräume der öffentlichen Hand. Sicher braucht nicht jedes Villenviertel ein Museum, ein öffentliches Schwimmbad oder einen öffentlichen Fitnessparcours; umso mehr benötigen aber die Heranwachsenden in Gebieten mit Armutskonzentration und segregierten Wohnvierteln phantasievolle Spielplätze, Jugendzentren und Freiflächen für Jugendliche mit freiem WLAN sowie gute Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen, aber auch Anlauf- und Unterstützungsstellen für die Familien.
Wer die Armut verringern will, muss den Reichtum antasten
Wer die soziale Ungleichheit verringern und zugleich verhindern will, dass die Gesellschaft noch tiefer als bisher gespalten wird, muss den Reichtum antasten, weil Armutsbekämpfung viel Geld kostet und weil beide Phänomene strukturell miteinander verzahnt sind. Armutsbekämpfung ist nicht umsonst zu haben: Um die Handicaps der Kinder aus ökonomisch benachteiligten Familien im Wohn-, Bildungs-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitbereich ausgleichen zu können, sind erhebliche finanzielle Mittel erforderlich. Mit einer politischen Priorität auf einen „abgemagerten“ Staat, der die Kapital- und Gewinnsteuern weiter senkt und sich zuvorderst der Nichtverschuldung verschreibt, wird dies nicht zu machen sein.
Renten und Altersarmut – Armut hat viele Gesichter und viele Gründe. Es gibt aber wenige grundsätzliche Zusammenhänge, die Armut in einer Gesellschaft begründen. Entscheidend sind vor allem die Regeln, mit denen der gesellschaftliche Reichtum verteilt wird.
Die Verteilungsregeln befinden sich in Tarifverträgen und in Gesetzen. Vor allem die Sozialgesetze beeinflussen die Armutszahlen und die Veränderung der Armut von gesellschaftlichen Gruppierungen. Knapp 60 Prozent der Erwerbslosen, rund 43 Prozent der Alleinerziehenden und mehr als 35 Prozent der Migranten sind besonders von Armut betroffen. Der Anteil der über 65jährigen Menschen, die in Altersarmut leben, scheint mit 18 Prozent nicht so erheblich. Der erste Blick täuscht jedoch gewaltig. In keiner anderen Bevölkerungsgruppe wächst die Armut auch nur annähernd so schnell wie bei den Alten. Die Rentnerinnen und Rentner trifft es am härtesten.
Das Bundesamt für Statistik (Destatis) führt zwei Statistiken, die Belege für die dramatische Zunahme von Altersarmut liefern:
Erstens die Statistik über die Grundsicherung: Seit 2003 weist Destatis die Zahl der Bezieher von Grundsicherung im Alter aus. 2003 waren es 257.734 Personen, im Jahr 2020 hatte sich die Zahl auf 564.110 erhöht. Das ist eine Steigerung um 119 Prozent in siebzehn Jahren. Doch die Zahl der Zulagenberechtigten liegt weit höher. Sozialwissenschaftler des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) haben 2019 ermittelt, dass 60 Prozent der Anspruchsberechtigten die Grundsicherung im Alter nicht in Anspruch nehmen. Die Zahl der Grundsicherungsberechtigten liegt demnach bei über 1,4 Millionen Menschen.
Wichtig für die Begrifflichkeit: Wer geringere Einkünfte als die Grundsicherung hat, ist von Hunger und Obdachlosigkeit bedroht. Man kann die Einkommensgrenze, die zur Grundsicherung berechtigt, auch als absolute Armutsschwelle bezeichnen. Nach Destatis liegt diese Armutsschwelle im Bundesschnitt für Einzelhaushalte aktuell bei 840 Euro. Ob die Berechtigung zum Empfang dieser Leistung vorliegt, wird penibel amtlich geprüft. Nicht überprüft wird die Zahl selbst. Als Schwelle zu Hunger und Obdachlosigkeit ist sie viel zu niedrig angesetzt.
Der zweite Beleg für die Zunahme von Altersarmut ist die Statistik über die Armutsgefährdungsschwelle: Nach einem EU-einheitlichen Verfahren wird die Armutsgefährdungsquote für verschiedene Bevölkerungsgruppen ermittelt. Als von Armut bedroht gilt, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens erhält. Dieser Schwellenwert lag im Jahr 2019 bei 1.176 Euro. Nach Angaben von Destatis waren – bezogen auf diesen Schwellenwert – 14,8 Prozent der Bevölkerung von Armut bedroht. Mit 18 Prozent lag die Armutsgefährdungsquote bei dem über 65-Jährigen deutlich über dem Durchschnittswert aller Altersklassen. Anders betrachtet: Der Anteil der von Armut betroffenen Rentnern und Rentnerinnen hat sich in den zurückliegenden dreizehn Jahren um 66 Prozent erhöht.
In einer Sonderauswertung für 2018, die sich Destatis von Gerd Bosbach und Matthias W. Birkwald gesondert bezahlen ließ, zeigten die Mikrozensusdaten, dass – getrennt betrachtet – die Armutsgefährdungsquote bei den Rentnerinnen und Rentnern etwa 20,5 Prozent betrug, bei den Pensionärinnen und Pensionären dagegen lediglich 0,9 Prozent. Beamte, Soldaten, Richter oder Geistliche haben eindeutig eine bessere Altersvorsorge. Es ist übrigens merkwürdig, dass Destatis die Armutsquoten von Rentnern nicht regelmäßig oder nur gegen Geld ausweist. Die entsprechenden Daten sind jedenfalls vorhanden.
Wichtig für die Begrifflichkeit: Die Armutsgefährdungsschwelle bewertet die Bedürfnisse der Menschen nach ihren materiellen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen. Es handelt sich um eine relative Armutsschwelle, weil sie immer einen Bezug zur soziokulturellen Entwicklung der Gesamtbevölkerung hat. Und zu den Lebenshaltungskosten. Gemeint sind zum Beispiel die Höhe der Miete, die Lebensmittel- oder Verkehrspreise, die Tarife für bezahlte Hilfe (auf die gerade ältere Menschen angewiesen sind) oder die Kosten für Hygieneartikel.
Noch eine Zahl aus 2019: In diesem Jahr gab es nach Angabe des Bundesarbeitsministeriums in Deutschland rund 6,3 Millionen Vollzeitarbeitnehmer, die im Alter mit einer Rente unterhalb von 1200 Euro brutto rechnen müssen. Nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen für Kranken- und Pflegekasse kommen diese Vollzeitkräfte künftig auf eine Nettorente von unter 1100 Euro im Monat und liegen damit unter der Armutsgefährdungsschwelle. Beinahe jeder dritte Vollzeitbeschäftigte ist also betroffen.
Der Unterschied zwischen sogenannter absoluter und sogenannter relativer Armut macht gegenwärtig etwa den Unterschied zwischen 1.175 Euro und 840 Euro, also gut 300 Euro aus. Politiker, die vorgeben, die Altersarmut bekämpfen zu wollen, müssen sich daran messen lassen, ob sie eine monetäre Absicherung über der Armutsgefährdungsschwelle meinen oder nur Placebos innerhalb des Armutsbereiches verteilen wollen. Die Grundrente ist so ein Placebo. Sie bringt für einige einen Austausch des Geldtitels – »Grundrente« statt »Grundsicherung« –, für wenige einen tatsächlichen Aufschlag und für viele gar nichts. Und alles spielt sich sowieso nur im Bereich unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle ab. An der Altersarmut ändert sich gar nichts – außer dass die Grundrentenleistungen durch weniger Bürokratie und Kontrolle geleistet werden.
Wer Altersarmut bekämpfen und zurückdrängen will, muss sich vor allem darüber im Klaren sein: Sie fällt nicht vom Himmel. Sie ist durch Gesetze systematisch herbeigeführt worden. Die Absenkung des Rentenniveaus und die zahlreichen Gesetze, mit denen Rentenanwartschaften abgebaut oder sogar gestrichen wurden, haben die desaströse Entwicklung geschaffen (siehe auch Ossietzky 11/2021 – »Neusprech in der Rentenpolitik«). Diese Gesetze wirken weiter und bekommen durch die von der Agenda 2010-Politik geschaffenen Niedriglohnbereiche noch zusätzliche Triebkraft. Niedrige Löhne bedeuten niedrige Renten. Es ist absehbar, dass nicht nur jeder dritte, sondern sogar jeder zweite Rentnerhaushalt eine Rente unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle beziehen wird.
Zur Bekämpfung der Altersarmut müssen eine Reihe von Gesetzen, vor allem der Agenda 2010-Gesetze, rückgängig gemacht bzw. korrigiert werden. Das Rentenniveau muss so weit erhöht werden, dass die Renten mindestens 75 Prozent der im Arbeitsleben erzielten Nettoeinkünfte entsprechen.
Als Erstes muss aber eine Mindestaltersversorgung durch den Sozialstaat garantiert werden. Eine Mindestrente, die über der Armutsgefährdungsschwelle liegt und mit der allgemeinen Lohnentwicklung dynamisiert wird.
Stattdessen wollen Politiker, die Armut und damit auch Altersarmut zu verantworten haben, die Lage lieber beschönigen bzw. die Armut ganz wegdefinieren. Ex-Sozialministerin Andrea Nahles: »Altersarmut in Deutschland ist heute noch eher ein Randphänomen. Wer im Alter bedürftig ist, wird von der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aufgefangen.« (Im Mai 2016 auf eine Anfrage von rentenpolitikwatch.de.) Oder Gesundheitsminister Jens Spahn: »Hartz IV bedeutet nicht Armut, sondern ist die Antwort unserer Solidargemeinschaft auf Armut.« (Im März 2018 in einem Interview mit der Berliner Morgenpost.)
Die Bertelsmann-Stiftung wiederum kam 2019 sogar in einer »Studie« zu deutlich »günstigeren« Altersarmutsergebnissen. Sie schrumpfte die Armutsgefährdungsschwelle für Rentenbezieher auf 905 Euro herunter, was gleich auch von verschiedenen Medien veröffentlicht wurde. (Destatis hatte im gleichen Jahr für 2018 einen allgemeinen Wert von 1.135 Euro veröffentlicht.) Wie kam die Bertelsmann-Stiftung also auf ihre 905 Euro? Ganz einfach. Sie nahm nur die Alterseinkommen und errechnete von dieser Zahl die 60-Prozent-Quote. Genauso gut könnte man auch eine Millionärs-Armutsschwelle ermitteln, die dann möglicherweise einen Wert von drei Millionen Euro hätte. Das ist natürlich absurd, aber ebenso absurd ist die Berechnung einer speziellen Alters-Armutsschwelle. Schließlich leben die Alten in der gleichen Gesellschaft mit den gleichen oder (wegen des Alters) meist sogar höheren Kosten. Der Zweck der Bertelsmann-Rechnung liegt auf der Hand: Die Anzahl der armen Alten wird durch diese Methode kräftig reduziert.
Der Kampf gegen die Altersarmut geht also schon bei der Begrifflichkeit oder den Berechnungsmethoden los. Ist die Menschenwürde älterer Menschen schon dann unangetastet, wenn ihnen genug zum Essen und ein Dach über dem Kopf bleibt? Oder gehört zu einem menschenwürdigen Leben auch die Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben?
Dass dies grundsätzlich möglich und finanzierbar ist, zeigen die Mindestversorgungsysteme in unserer unmittelbaren Nachbarschaft, z. B. in Österreich, den Niederlanden, in Dänemark oder Schweden.
Anmerkungen und Quellen
Prof. Dr. Christoph Butterwegge hat bis 2016 Politikwissenschaft an der Universität zu Köln gelehrt. Kürzlich ist sein Buch »Armut« in einer 5., aktualisierten und erweiterten Auflage bei PapyRossa erschienen. In diesen Tagen (August 2021) erscheint außerdem bei Campus das Buch »Kinder der Ungleichheit«, das Christoph Butterwegge gemeinsam mit seiner Frau Carolin Butterwegge geschrieben hat.
Ossietzky, Zweiwochenschrift für Politik, Kultur und Wirtschaft.
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. – https://www.der-paritaetische.de